Rechtsanwalt
Jan Winter in
Lübeck.
Tätigkeitsschwerpunkt
Erbrecht
(Testament · Pflichtteil · Schenkung)
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Betriebsnachfolger, Heiraten oder Adoptieren.
Das Erbrecht erweist sich als komplexe Materie. Eine kompetente Bearbeitung von
Erbrechtsmandaten
erfordert daher
spezielle Kenntnisse. Nur die ständige Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Fragestellungen stellt eine erfolgreiche
Mandatsführung sicher. Aus diesen Gründen habe ich das Erbrecht seit Eröffnung meiner Kanzlei im Jahre 1996 zu meinem
Tätigkeitsschwerpunkt ausgebildet.
Beratung in allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere: Gestaltung und Verfassen von
Testamentsentwürfen und Erbverträgen.
Konzeption und Gestaltung von Nachfolgeregelungen, insbesondere durch vorweggenommene Erbfolge.
Durchsetzung und Abwehr von
Pflichtteils -und Erbansprüchen
. Hier finden Sie eine Übersicht zum Thema
Erbrecht
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Die anwaltliche Tätigkeit wird in Bürogemeinschaft mit dem
Rechtsanwalt
Andreas Müller ausgeübt.
Das Erbrecht erweist sich als komplexe Materie. Eine kompetente Bearbeitung von Erbrechtsmandaten erfordert daher
spezielle Kenntnisse. Nur die ständige Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Fragestellungen stellt eine erfolgreiche
Mandatsführung sicher. Aus diesen Gründen habe ich das Erbrecht seit Eröffnung meiner
Kanzlei
im Jahre 1996 zu meinem
Tätigkeitsschwerpunkt ausgebildet. Grundsätzlich werden aber auch themenübergreifend Mandate bearbeitet.
Im Interesse meiner Mandanten versuche ich möglichst außergerichtlich und kostengünstig Erfolge
zu erzielen. Allerdings werden die Anliegen meiner Mandanten wenn nötig auch mit aller Entschiedenheit durchgesetzt.
In meiner
Kanzlei
gibt es keine sachbearbeitende Abteilung, sondern Zeit, Aufmerksamkeit und menschliches Verständnis
für die Lösung Ihres Problems.